Verwaltung einer

 

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

 

 

Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft verlangt Fachwissen, sie sollte nicht ohne ausreichende Qualifikation oder „nebenbei“ übernommen werden. Wir als professioneller Dienstleister sind mit den umfangreichen gesetzlichen Pflichten, welche die Verwaltung einer WEG mit sich bringt, vertraut.

 

Unabhängig davon, ob in Ihrer Gemeinschaft ausschließlich Eigentümer oder Mieter wohnen oder eine Gemischtnutzung vorhanden ist. Die Wohnqualität und der Wert Ihrer Immobilie müssen erhalten und wo möglich auch gesteigert werden.

 

Die Aufgaben einer Hausverwaltung ergeben sich aus:

 

  • dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung des Objekts
  • den Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer
  • den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB)

 

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus sind wir als Ihre Hausverwaltung immer der erste Ansprechpartner rund um Ihre Immobilie. 

 

Jede Immobilie ist einzigartig und kaum mit anderen zu vergleichen. Daher sprechen Sie uns an. Nach einem persönlichen Gespräch und einer Besichtigung des Objekts werden wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot über unsere Dienstleistung erstellen.

IFAG BVV GmbH
Clara-Schumann-Str. 3

79189 Bad Krozingen

info@ifag-hausverwaltung.de
Tel.: 07633-948980